Das Format eines Gedächtnisblatts ist vorgegeben: Es besteht aus vier DIN A-3-Seiten, die mit dem Text der Biographie und Illustrationen individuell gestaltet werden.
Neue Gedächtnisblätter werden nach redaktioneller Überarbeitung durch Projektmitarbeiter sowie nach Genehmigung durch den Überlebenden bzw. seinen Angehörigen freigegeben und ins Gedächtnisbuch aufgenommen.
Jedes Blatt trägt durch Schreibstil und Gestaltung die „individuelle Handschrift“ seines Bearbeiters.
Die Biographien beschäftigen sich nicht nur mit der Zeit der Verfolgung, sondern auch mit den Ereignissen davor und danach.
Die verwendeten Quellen sollen in einem Quellen- und Literaturverzeichnis dokumentiert werden.
Die Gedächtnisblätter sind der Öffentlichkeit zugänglich, soweit dies aus rechtlichen Gründen möglich ist.
Gedächtnisblätter gibt es in unterschiedlichen Sprachen.